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EU- Plastikverordnung

Komplizierte Umlage der Plastikabgabe

Die Einnahmen, die laut EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie von Herstellern von Einwegverpackungen erhoben werden müssen, werden an die Städte zur Entsorgung zurückverteilt. Das Umlageverfahren droht teuer zu werden.

Die Umsetzung der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie wird zu einer komplizierten Regelung in Deutschland führen. Die Verordnung schreibt vor, dass die Hersteller von Einwegverpackungen wie etwa Fast-Food-Verpackungen, die Coffee-to-go-Becher und auch Zigaretten für die Entsorgung aufkommen sollen. Ziel der Verordnung ist es, den Kunststoffmüll zu verringern. Um den Müll aus Einwegverpackungen nach Mengen und entstehenden Kosten beziffern zu können, soll nun der VKU (Verband kommunaler Unternehmen) eine Studie erstellen.

Die Städte sollen aus den bei den Herstellern erhobenen Abgaben anteilig Geld erhalten. In den nächsten zwei Jahren wird das Umweltministerium einen Verteilungsschlüssel auf Basis der VKU-Studie ausarbeiten.

Die Bürokratie, die zur Verteilung der Herstellerabgabe nötig ist, wird wohl teurer als die Einnahmen. Da es sich bei den Einwegverpackungen um Cent-Artikel handelt, ist durch die Abgabe kaum mit hohen Einnahmen zu rechnen. Ist die Abgabe hoch, wird Einweg- schnell durch Mehrweg-Geschirr ersetzt werden. Ist sie niedrig, kommt wenig Geld herein.

Fazit: Das BMU bereitet eine weitere komplizierte und teure Regelung vor. Auch erzieherisch ist die Maßnahme unsinnig. Denn sie lässt alle Verbraucher für das Fehlverhalten einiger büßen.

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