Mehr Abmahnungen vor Gericht
Jeder fünfte Online-Händler hat 2020 eine Abmahnung erhalten. Und: Immer mehr Fälle landen vor Gericht. Abmahnungen sollen eigentlich dazu dienen, Gerichtsverfahren zu vermeiden und Verstöße schnell und einfach zu beseitigen. Die Realität: Händler (und Gerichte) beklagen seit langem den Abmahnwahnsinn. Neben „rührigen“ Wettbewerbern sind gewisse Abmahnverbände besonders penetrant. Wir haben mehrfach über den zwielichtigen IDO berichtet. Der Händlerbund (Leipzig) hat die Thematik genauer beleuchtet (Studie mit über 400 befragten Online-Händlern). Besonders Mehrfachabmahnungen und das Wettbewerbsrecht machten zuletzt vielen Händlern das Leben schwer. Ob zurecht, wurde nicht erhoben.
12% der Fälle vor Gericht
Jeder fünfte Händler hat 2020 mindestens eine Abmahnung erhalten. Das ist weniger als 2019 (28%). Aber gemessen an der stetig wachsenden Zahl der Online-Händler in Deutschland laut Händlerbund ein „erschreckender Wert“. 12% der Fälle landeten vor Gericht. 2019 waren es nur 8%. 34% sahen sich gar mit mehreren Anwaltsschreiben konfrontiert. Das wurde dann richtig teuer.
Gründe und Kosten
Abmahngründe gehen meist mit aktueller Gesetzgebung einher. Die DSGVO hat nahezu an Bedeutung verloren. Neu im Fokus: Verpackungsgesetz und in 50% der Fälle das Wettbewerbsrecht.
Eine Abmahnung schlägt immer mit hohen Kosten zu Buche. 45% hatten pro Fall eine dreistellige Summe zu berappen, 19% liegen gar im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro pro Fall. Etwa jeder 4. Händler zahlte Abmahnkosten im 4-stelligen Bereich (wie schon 2019).
Reaktionen
17% der "Beklagten" haben 2020 eine Unterlassungserklärung unterschrieben (2019: 17%). 30% haben sich auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen (2019: 17%). 10% haben nicht reagiert (2019: 9%) – was nicht ratsam ist.
Fazit: Der Händlerbund warnt dringend davor, Abmahnungen vorschnell zu unterzeichnen. Taub stellen ist aber keine Option, weil dann noch höhere Strafen drohen. Ein Gerichtsverfahren ist die zeit- und kostenintensivste "Lösung".