Mit einem Bein im Knast
Geschäftsführer und Vorstände müssen sich auf häufigere Verfahren wegen Gesetzesverstößen einstellen.
Geschäftsführer und Vorstände müssen sich auf häufigere Verfahren wegen Gesetzesverstößen einstellen. Der Gesetzgeber will sie verstärkt strafrechtlich zur Verantwortung ziehen und mit saftigen Geldstrafen belegen. Dies erwartet Gerhard Manz von der Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Freiburg. Hintergrund ist die Diskussion um das geplante Verbandsstrafgesetzbuch. Es sieht die Verschärfung der persönlichen Haftung von Geschäftsführern und Vorständen vor. Leitende Mitarbeiter sollen schon dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie Straftaten von Mitarbeitern durch mangelnde Überwachung ermöglicht haben. Die Nachweispflicht, aktiv präventiv gewirkt zu haben, liegt beim Unternehmen. Die Berufung auf Nichtwissen hilft nicht mehr. Diese Rechtsauffassung hat im Vorgriff auf das Gesetz schon das Landgericht München vertreten (Urteil vom 10.12.2013, Az. 5 HKO 1387/10). Bereits im Vorfeld der Diskussion um das neue Gesetz – es liegt bereits beim Bundesrat – rechnet Manz damit, dass manche Staatsanwaltschaften häufiger als bisher tätig werden. Betroffen sind nicht mehr nur klassische Straftaten wie Bilanzfälschung, Bestechung oder Steuerstraftaten. Laut Manz reicht die Palette der ins Visier kommenden Bereiche vom Daten-, über den Umwelt- bis zum Arbeitsschutz; also einiges, was bisher als Kavaliersdelikt – wie einst Steuerhinterziehung – angesehen wurde. Mehr Fälle werden seiner Meinung nach auch zu höheren Prämien in der D&O-Versicherung führen. Bewerber um leitende Positionen haben die erhöhten persönlichen Risiken noch nicht im Blick. Bislang sind sie kein Grund für höhere Gehaltsforderungen, teilt die Personalberatung Kienbaum auf unsere Anfrage mit. Dass sich das im Zuge der Diskussion um das Gesetz ändern wird, sei jedoch nicht unwahrscheinlich.
Fazit: Halten Sie Ihre Mitarbeiter dezidiert zur Einhaltung von Recht und Gesetz an. Machen Sie sich die Mühe und arbeiten Sie ein internes Compliance-System aus. Das kann Sie vor Strafverfolgung und hohen Strafzahlungen bewahren.