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Influencer und die Krux mit der Schleichwerbung

Neue Regeln für Influencer-Werbung

Neue Regeln für Influencer-Werbung. Copyright: Pexels
Schätzungsweise 23 Milliarden Euro geben Unternehmen in Europa für Influencer-Werbung in sozialen Netzwerken aus. Werbeprofis fordern schon länger eindeutigere Regeln für den Social-Media-Personality-Markt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem jetzt Rechnung getragen.

Influencer müssen in ihren Posts Produkthinweise als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür Geld bekommen. Das hat die Wettbewerbskammer des BGH entschieden. Influencer erhalten gutes Geld für ihre Arbeit. Das zeigt sich an einem Celebrity Influencer mit mehr als  500.000 Followern. 

Überlicherweise kassiert er oder sie schon mal für einen Feed Post 2.300 Euro. Unbezahlte Produkthinweise und Verlinkungen zu Hersteller-Seiten müssen dagegen nicht gekennzeichnet sein. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Tap Tags (‚anklickbare Schilder‘) bei Fotos auf Instagram, über die Influencer Seiten-Besucher auf die Profile von Herstellern oder Marken weiterleiten. 

Ab Mai 2022 gilt neues Gesetz

Philipp Hagl, CEO von InfluenceMe, begrüßt das Urteil, schafft es doch endlich mehr Klarheit in ein umstrittenes Thema. Das bezahlte Produktplatzierungen zu kennzeichnen sind, gelte nun auch für den Bereich Social Media, das „macht die Sache für alle Beteiligten im Handling einfacher.“ 

Für mehr Rechtssicherheit soll außerdem ab Mai 2022 das ‚Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberechts‘ sorgen. Es orientiert sich an Regeln, die der BGH aufgestellt hat. Ganz offensichtlich: Gesetzgeber und Gerichte versuchen, die Grenzen in diesem wachsenden Markt neu zu ziehen.

Fazit: Influencer dürfen auf Produkte verweisen, ohne sie als Werbung zu kennzeichnen.

Urteile: BGH vom 9.9.2021, Az.: I ZR 90/20; I ZR 125/20 und I ZR 126/30

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