Neue Schiedsordnung
Nach zwei Jahrzehnten ist die Musterschiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) modernisiert worden. Die deutschen Schiedsordnungen sind preiswerter als die internationalen nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Im vergangenen Jahr gab es 160 Verfahren mit einem Streitwert von über 1 Mrd. Euro. Sie sind noch nach der alten Ordnung bearbeitet worden. Etwa die Hälfte der Betroffenen waren ausländische Unternehmen. Einige Neuordnungen:
- Statt binnen 30 Tagen müssen Schiedsrichter nunmehr binnen 21 Tagen benannt werden
- Binnen 21 Tagen muss auch eine erste Schiedssitzung stattfinden.
- Spätestens nach 45 Tagen ist eine Klageerwiderung einzureichen
- Das Honorar der Richter muss binnen drei Monaten ermittelt werden, sonst wird es gekürzt
- Ein neuer DIS-Rat entscheidet über Anträge wegen Befangenheit von einzelnen Richtern
Die neue Schiedsordnung kann in schwierigen Fällen günstiger als vertraglich vereinbarte normale Gerichtsverfahren sein. Das gilt vor allem dann, wenn die Vollstreckbarkeit von staatlichen Urteilen im Land des Vertragspartners nicht oder nur mit erheblichem Aufwand gewährleistet ist. Das gilt beispielsweise in Ländern wie China, Indien, Thailand aber – je nach Prozessgegenstand – auch in Teilen der USA. Nach dem Brexit könnte auch Großbritannien vermehrt Probleme bereiten.
Fazit: Sie sollten in Ihren Geschäftsbedingungen das Einschalten von deutschen Schiedsgerichten aufnehmen, ggf. vereinbaren und entsprechend vorgehen.