Preisangabe muss transparent sein
Ausgewiesene Preise müssen transparent und leicht verständlich sein. Darum müssen Händler bei Kopplungs-Angeboten aufpassen. Wer Preise inklusiver Extraleistungen anbietet, muss das so tun, dass es Kunden "auf den ersten Blick" verstehen, so ein Urteil gegen einen großen Einzelhändler.
Händler dürfen Waren nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis eine zusätzliche Versicherung enthält. Das hat das Landgericht