Private Krankenversicherer brauchen handfeste Gründe für Prämien-Erhöhung
Private Krankenversicherungen (PKV) müssen ihre Beitragserhöhung besser erklären und mit Fakten begründen. Gestiegene Leistungsausgaben oder Veränderungen in der Sterbewahrscheinlichkeit wären gerichtsfeste Argumente.
Eine allgemeine Mitteilung der Versicherung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, genügt jedenfalls nicht, so der BGH.
Grundsatzentscheidung des BGH
Damit die Anpassung formal korrekt und wirksam ist, muss der Versicherer die Rechnungsgrundlage konkret angeben, deren Veränderung ausschlaggebend für die Prämie sind, wie es in der Entscheidung heißt.
Wegen einer unzureichenden Begründung für die Beitragserhöhungen muss die AXA-Krankenversicherung zu viel gezahlte Beiträge für die Jahre 2014, 2015 und 2016 an Kunden zurückzahlen. Experten gehen davon aus, dass auch andere PKV-Unternehmen von der Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe betroffen sind.
Rechtsgrundlage prüfen
Das könnte vielen Privatversicherten helfen, Prämien zurückzufordern. Ein Selbstläufer ist das Urteil allerdings nicht: Jeder einzelne muss seine Ansprüche bei seinem Versicherungsunternehmen anmelden und notfalls auch vor Gericht erstreiten.
Fazit: Eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, genügt den rechtlichen Anforderungen für eine Beitragserhörung nicht.
Urteil: BGH vom 16.12.2020, Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19
Empfehlung: Prüfen Sie bei einer Prämienerhöhung ihrer privaten Krankenversicherungen auf welcher Rechnungsgrundlage dies geschieht und welche konkreten Gründe dafür bestehen.