Keine Steuer auf nachgezahlte Sozialversicherungsbeiträge
Ein Arbeitgeber führte seine Bücher nicht sauber und musste nach einer Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer nachzahlen. Das Finanzamt verlangte obendrein noch eine Steuernachzahlung. Zurecht?