Sanktions-Zwickmühle
Deutsche Unternehmen sollten schnell prüfen, ob die US-Sanktionen gegen Russland indirekt nicht auch für sie gelten.
Deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in Russland und den USA könnten bald in eine Zwickmühle geraten. Die Gefahr rührt von den neuen Sanktionen der USA und Europas gegen Russland her. Zwar sind die von der EU beschlossenen Sanktionen gegen Russland bei weitem nicht so tiefgreifend und zielen bisher nur auf eine Reihe von russischen Personen ab. Die US-Sanktionen richten sich hingegen gegen konkrete Branchen (Rüstung, Finanzen, Energie). Deutsche Unternehmen mit Russland-Geschäft könnte aber auch indirekt von US-Sanktionen betroffen sein. Verlangt Ihr amerikanischer Partner beispielsweise eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die US-Sanktionen einhalten, stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung. Geben Sie ihm diese schriftliche Bestätigung, könnten Sie damit gegen das deutsche Außenhandelsgesetz verstoßen. Die Höhe des Bußgeldes: bis zu 500.000 Euro. Geben Sie Ihrem US-Geschäftspartner aber keine Bestätigung, drohen Ihnen Probleme mit ihm, weil er gegen die US-Sanktionen verstoßen würde. Prüfen Sie deshalb jetzt schon Ihre Verträge mit Ihren US-Partnern. Denn es könnte sein, dass ein solches Verlangen zur Einhaltung möglicher US-Sanktionen bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert ist. Aber auch von der russischen Seite könnten böse Überraschungen auf Sie warten. Ihr russischer Geschäftspartner könnte Ihnen die Beachtung der US-Sanktionen vorwerfen und auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz klagen. Das Problem für Unternehmer: Eine saubere Lösung gibt es nicht. Das bestätigt uns auch Rechtsanwalt Konrad Walter bei CMS Hasche Sigle in Hamburg. Es sei zwar möglich, zur Not bei bestehenden Verträgen die US-Behörden und Ihren Geschäftspartner in den USA auf das Boykottverbot des § 7 der Außenwirtschaftsverordnung hinzuweisen. So können Sie möglicherweise im Verhandlungswege eine Einigung erzielen. Bei künftigen Verträgen müssen Sie sich aber zwischen dem Russland- und dem US-Geschäft entscheiden. Darüber hinaus ist es durchaus möglich, dass die EU ihre Sanktionen noch etwas verschärfen könnte. Dann sollten Sie grundsätzlich überlegen, ob Sie das Russlandgeschäft nicht über Mittlerfirmen in anderen Ländern, die nicht von den Sanktionen betroffen sind, abwickeln. In Frage kämen z. B. Türkei, Aserbaidschan oder Moldau. Zu Zeiten der scharfen Iran-Sanktionen haben deutsche Unternehmen auf diesem Wege Technologieprodukte an Iran vertrieben.
Fazit: Die unterschiedlichen Sanktionen der EU und der USA stellen Unternehmer vor gravierende juristische Probleme. Firmen, die mit beiden Seiten Geschäfte machen, müssen sich darauf einrichten, dass die Sanktionen früher oder später in jedem Fall greifen.