Schadensersatz ohne Reparatur
Es ist legitim, wenn Unternehmen Geld für eine Autoreparatur von der Versicherung des Unfallgegners kassieren, ohne den Schaden tatsächlich zu beheben. Der Bundesgerichtshof (BGH) unterstützt allerdings die Versicherung, wenn diese eine qualifizierte freie Werkstatt in der Nähe benennen kann, die zu günstigeren Preisen als der Durchschnitt repariert.
Urteil: BGH vom 25.9.2018, Az.: VI ZR 65/18