Stellenausschreibung ist notwendig
Der Arbeitgeber darf auch dann nicht auf eine Stellenausschreibung verzichten, wenn nur ein externer Bewerber dafür in Frage kommt. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Es gab damit dem Betriebsrat recht, der wegen fehlender interner Ausschreibung der Einstellung nicht zustimmte.
Urteil:
LAG Düsseldorf vom 12.4.2019, Az.: 10 TaBV 46/18