Strom direkt vom Erzeuger kaufen
Unternehmen können jetzt auf Musterverträge zugreifen, wenn sie Direktabnahmeverträge für Erneuerbare Energien machen wollen. Solche Direktabnahmeverträge, auch PPA (Power Purchase Agreements) genannt, werden direkt mit Betreibern von Wind- oder Solarparks gemach, statt den Strom über die Börse einzukaufen. Der Vorteil für Unternehmen ist, dass sie sich Preise und Liefermengen von Strom so langfristig sichern können.
Mustervertrag für PPA
Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) hat nun Musterverträge für solche PPA veröffentlicht. Dieser Mustervertrag soll es auch kleinen und mittleren Unternehmen und Stadtwerken möglich machen, Direktabnahmeverträge mit Lieferanten von Erneuerbarer Energie abzuschließen. Der Mustervertrag kann bei Abnehmern recht einfach mit bestehenden Lieferverträgen kombiniert werden.
Der Anwendungsfall für den Mustervertrag ist eine sogenannte Bandlieferung (Baseload). Bei der wird zu jeder Zeit dieselbe Menge Strom geliefert. Der Vertrag geht zudem von neu zu errichtenden Anlagen und einer Lieferung über das öffentliche Netz aus. Die Vertragsbedingungen können mit Hilfe eines Guidance-Textes angepasst werden, der mit dem Mustervertrag zur Verfügung gestellt wird.
Fazit: Der Mustervertrag vereinfacht den Abschluss von PPA. Kleinere Unternehmen können ihre Stromlieferungen nun besser diversifizieren und niedrigere Stromkosten erreichen.
Hinweis: Sie finden den Mustervertrag im Internet unter: http://tinyurl.com/4u5wpaws.