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Tarifbindung trotz Verbandsaustritt

Mit der Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband wollen Unternehmen der Tarifbindung entkommen. Damit das auch funktioniert, ist allerdings ein Aspekt unbedingt zu beachten.

Der Austritt aus dem Arbeitgeberverband beendet nicht automatisch die Tarifbindung. Das musste eine Unternehmerin aus Berlin gerade feststellen. Sie wollte mit der Kündigung ihrer Mitgliedschaft der Tarifbindung und damit den regelmäßigen Lohnerhöhungen entkommen. Allerdings hat sie einen wichtigen Aspekt dabei nicht beachtet.

Entscheidend für die Tarifbindung ist, was in den Arbeitsverträgen mit den Angestellten geregelt ist. Hat der Arbeitgeber zugesagt, einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, gilt das auch nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband weiter. Die Änderungen, die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt werden, sind dann auch bindend, obwohl der Arbeitgeber aus dem Verband ausgetreten ist. Dies bestätigte jetzt erneut das Arbeitsgericht Berlin.

Es gibt aber eine Möglichkeit, dieser „zeitdynamischen Verweisung" (Bundesarbeitsgericht) zu entkommen. Arbeitgeber, die wollen, dass die jeweils aktuellen tariflichen Vereinbarungen nur in der Zeit der Verbandsmitgliedschaft gelten, müssen das konkret im Arbeitsvertrag so formulieren und vereinbaren.

Urteil:

Urteil vom 27.6. 2019, Az.: 54 Ca 11692/18

 

Fazit:

Achten Sie in Arbeitsverträgen auf diese Feinheit und halten Sie sich möglichst diesen Tarif-Ausgang offen.

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