Testierfähigkeit nicht beurteilbar
Notare können eine volle Testier-und Geschäftsfähigkeit nicht zweifelsfrei erkennen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 13.07.2017, Az. 10 U 76/16). In dem Fall hatte ein Notar ein Testament beurkundet und der Erblasserin volle Geschäfts- und Testierfähigkeit bescheinigt. Allerdings stand die betagte Dame seit 2004 unter Betreuung.
Das notariell beurkundete Testament ist laut OLG unwirksam und entfaltet keine Wirkung. Denn der Notar kann die Geschäftsfähigkeit nicht erkennen.
Das notariell beurkundete Testament ist laut OLG unwirksam und entfaltet keine Wirkung. Denn der Notar kann die Geschäftsfähigkeit nicht erkennen.