Unternehmer hat Unfallschutz im Homeoffice
Das Bundessozialgericht in Kassel hat die gesundheitlichen Folgen einer Heizkesselexplosion als Arbeitsunfall anerkannt. Es hat damit die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen (Sozial- und Landessozialgericht) korrigiert. Denn der Unfall wurde durch eine "unternehmensdienliche Handlung" ausgelöst.
Was ist unternehmensdienlich?
Der Fall: Ein selbständiger Busunternehmer, hatte sich während seiner Büroarbeiten im Homeoffice beim Hochdrehen seiner Heizung durch eine Verpuffung verletzt. Die Berufsgenossenschaft, in der der Unternehmer pflichtversichert war, wollte nicht zahlen. Sie sie nicht zuständig dafür, dass der Unternehmer seinen häuslichen Arbeitsplatz mit Wärme versorgen wolle.
Das Bundessozialgericht hat die Vorinstanzen korrigierend eingenordet. Der Unternehmer hat ein Recht darauf, an einem warmen Arbeitsplatz tätig zu sein. Das Einstellen der Heizung sei deshalb "unternehmensdienlich". Daraus leitet sich der Arbeitsunfall und die Zahlungsverpflichtung für die Berufsgenossenschaft ab.
Fazit: Das Urteil ist für Selbständige und Unternehmer wichtig. Denn das Bundessozialgericht nennt ein klares Kriterium, wann die Berufsgenossenschaft zahlen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Unfall bei einer Handlung passiert, die unternehmensdienlich war.
Urteil: BSG vom 21.3.2024, Az.: B 2 U 14/21 R