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Arbeitsunfall
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  • Folgen einer Heizkesselexplosion von Berufsgenossenschaft versichert

Unternehmer hat Unfallschutz im Homeoffice

Auch Selbständige und Unternehmer haben Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft im Homeoffice. Aber gilt das auch bei einer Verletzung durch eine Heizkessel-Explosion? Das Bundessozialgericht hat das entgegen der Vorinstanzen positiv entschieden. Das Gericht liefert eine klare Begründung mit, die Selbständige und Unternehmer kennen sollten.
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  • Wegeunfälle erneut vor den Sozialgerichten

Kein Arbeitsunfall beim Firmenlauf

Wettlauf
Wettlauf © TeamDaf / stock.adobe.com
Welche Ereignisse zu einem Arbeitsunfall führen, ist umstritten. Wann genau liegt ein Arbeitsunfall vor und wann nicht? Darüber müssen Sozialgerichte entscheiden: Jetzt ging es um Stürze bei einem Firmenlauf und auf dem Weg zum Briefkasten.
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  • Hohes Risiko für Mitarbeiter und Unternehmen

Jeder zweite Chef duldet Maschinen-Manipulation

Industrietechnik
Industrietechnik © Eisenhans / stock.adobe.com
Fast jeder vierte Arbeitsunfall passiert, weil die Schutzeinrichtungen an Maschinen manipuliert wurden. Das ist ein gefährlicher Trend, der nach Schätzung der IFA-Experten jährlich 10.000 tödliche Arbeitsunfälle nach sich zieht. Unternehmen und Chefs akzeptieren die Manipulation sogar oftmals und gehen dadurch hohe Risiken ein.
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  • Berufsgenossenschaft muss zahlen

Sturz in Kantine ist Arbeitsunfall

Eine Person ist hingefallen und liegt auf dem Boden
Eine Person ist hingefallen und liegt auf dem Boden. © AndreyPopov / Getty Images / iStock
Wer in der Kantine stürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. So die allgemeine Rechtsauffassung. Aber was ist, wenn der Unfall auf dem Weg zur Kantine passiert? Diese Frage musste das Landessozialgericht (LSG) Hessen in Darmstadt klären.
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  • Homeoffice: Streit um Versicherungsschutz dauert an

Berufsgenossenschaften ignorieren Gesetzeslage

Laptop
Person arbeitet am Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Mobiles Arbeiten ist gekommen, um zu bleiben. Um so ärgerlicher ist es, dass die Berufsgenossenschaften (BG) sich immer wieder weigern, einen Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall anzuerkennen - entgegen eindeutiger gesetzlicher Regelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich darum von den BG nicht verunsichern lassen.
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  • Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Betriebliches Fahrsicherheitstraining nicht immer versichert

Fahrtraining mit einem LKW
Fahrtraining mit einem LKW. © littlewolf1989 / stock.adobe.com
Fahrsicherheitstrainings, die der Betrieb organisiert, sind ausgesprochen beliebt. Aber wer zahlt, wenn dabei ein Unfall passiert? Die Berufsgenossenschaft jedenfalls nicht immer, so ein Urteil.
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  • Arbeitsunfall durch Sub-Unternehmer

Zahlt die Berufsgenossenschaft?

Ein Mann beugt sich über einen Kollegen, der gerade einen Arbeitsunfall hatte
Ein Mann beugt sich über einen Kollegen, der gerade einen Arbeitsunfall hatte. © Halfpoint / Fotolia
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitgeber in der Berufsgenossenschaft versichert. Das schützt sie vor horrenden Zahlungen bei Personenschäden im Betrieb. Aber was passiert, wenn die Firma mit Sub-Unternehmen arbeitet und sich durch deren Versäumnisse ein Arbeitsunfall ereignet?
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  • Was zählt zu den versicherten Tätigkeiten?

Infektion in der Kantine ist kein Arbeitsunfall

Mehrere Menschen sitzen an einem Tisch und essen
Infektion in der Kantine ist kein Arbeitsunfall. Copyright: Pexels
Berufsgenossenschaften prüfen stets penibel, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Nun musste sich das Hessische Landesozialgericht (LSG) mit einer durchaus komplizierten Frage beschäftigten: Kann ein Mittagessen in der Betriebskantine ein Arbeitsunfall sein?
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  • Arbeitsunfall im Homeoffice

Wirklich kein Unfallschutz auf dem Weg ins Homeoffice?

Modern eingerichtetes Home Office
Wirklich kein Unfallschutz auf dem Weg ins Homeoffice? Copyright: Pexels
In der Corona-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. Aber: Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall und wann nicht?
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  • Strenge Anforderungen an Arbeitgeber-Regress

Chef haftet nicht für ungesicherte Treppe auf der Baustelle

Nicht jeder Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften ist immer ein grob fahrlässiges Verhalten, für die der Arbeitgeber haften muss. Berufsgenossenschaften können sich nicht immer die entstandenen Kosten für einen Arbeitsunfall beim Arbeitgeber zurückholen. Bei einem Sturz geht es allerdings manchmal nur um Zentimeter.
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  • Arbeitsunfall im Ausland

Gesetzlicher Unfallschutz besteht

Projektbezogene Auslandeinsätze sind bei deutschen Arbeitnehmern nicht unbedingt beliebt. Während der Arbeitgeber diese gerne anbietet, helfen sie doch internationale Kontakte zu festigen und zu pflegen, befürchten Arbeitnehmer handfeste Nachteile. Was ist bei einem Arbeitsunfall, war bislang so ein strittiger Punkt. Jetzt hat das Landessozialgericht (LSG) für Klarheit gesorgt.
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  • Innerer Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit erforderlich

Sturz auf der Betriebs-Toilette ist kein Arbeitsunfall

Wann handelt es sich um einen Betriebsunfall und wann nicht? Diese Frage beschäftigte die Sozialgerichte immer wieder. Und die Urteile sorgen immer wieder für Überraschungen. Jetzt ging es vor Gericht um einen Unfall in Waschraum und Toilette.
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  • Autounfall auf Arbeitsweg

Behandlungskosten sind Werbungskosten

Manchmal hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech hinzu. Auf dem Weg zur Arbeit hatte eine Frau einen schweren Unfall. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht die gesamten Kosten für die plastische Chirurgie tragen. Nun ging es vor dem BFH darum, ob die Kosten wenigstens als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
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  • Sturz beim Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

Firmenläufe sind populär, aber nicht ohne Risiko

Firmenläufe sind ungeheuer populär: In Essen waren die 13.000 Startplätze für den diesjährigen Lauf in der Rekordzeit von 16 Minuten ausgebucht. Aber es gibt eine Frage: Gehört die Teilnahme noch zur Arbeit oder ist das schon Vergnügen? Das Sozialgericht (SG) Dortmund hatte jetzt zu klären, ob bei einem Sturz die gesetzliche Unfallversicherung haftet.
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  • In aller Kürze

Arbeitsunfall: Betrieb haftet nur bei Vorsatz

Achtung, Arbeitsunfall: Der Verleiher hat nur Kontroll- oder Überwachungspflichten. Für den Arbeitsschutz vor Ort ist der Betrieb zuständig. Der Entleiher muss den Leiharbeitnehmer unterweisen. Er muss auch dafür sorgen, dass alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Für ihn gilt allerdings auch das Haftungsprivileg. Das heißt: Kommt es zu einem Arbeitsunfall, dann haftet der Betrieb nur, wenn ihm Vorsatz nachzuweisen ist. Ansonsten übernimmt die Unfallversicherung den Schaden.
Urteil: LAG Hessen vom 5.7.2018, Az. 9 Sa 459/17
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  • Betrieb auch für Leiharbeiter verantwortlich

Bei Arbeitsunfall Haftung nur bei Vorsatz

Achtung, bei Arbeitsunfall: Der Verleiher hat nur Kontroll- oder Überwachungspflichten. Für den Arbeitsschutz vor Ort ist der Betrieb zuständig. Der Entleiher muss den Leiharbeitnehmer unterweisen. Er muss auch dafür sorgen, dass alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Für ihn gilt allerdings auch das Haftungsprivileg. Das heißt: Kommt es zu einem Arbeitsunfall, dann haftet der Betrieb nur, wenn ihm Vorsatz nachzuweisen ist. Ansonsten übernimmt die Unfallversicherung den Schaden.
Urteil: LAG Hessen vom 5.7.2018, Az. 9 Sa 459/17
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