Eigenproduktion verändert Spielregeln im Preiskampf
Aldi-Süd verkauft seinen Kaffee (Eigenmarke Barissimo) zum großen Ärgernis des Konkurrenten Tchibo unter den Herstellungskosten. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf musste entscheiden, ob es sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß handelt. Der Kartellrechtssenat entwickelte eine Argumentation, die allen Betrieben in vergleichbaren Situationen hilft.