Urteil zur Vergabe von Kreditkarten an alte Menschen
Das Alter eines Kunden darf für eine Bank kein entscheidendes Kriterium für die Ablehnung eines Kreditkarten-Wunsches sein. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden. Nur weil alte Menschen dem Tode statistisch näher sind als junge Menschen, darf die Bank eine Kreditkarte nicht ablehnen. Eine "ungünstige Rückzahlungsprognose" ist kein sachlicher Ablehnungsgrund, sondern eine Altersdiskriminierung. Allein die Bonität des Kunden sei ein relevantes Entscheidungskriterium. Weil ein Geldhaus einem 88-jährigen Kunden wegen des Alters die Kreditkarte abgelehnt hat, musste sie nun 3.000 Euro Entschädigung wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zahlen.
Fazit: Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die Bonität.
Urteil: AG Kassel vom 7.9.2023, Az.: 435 C 777/23