Vereinfachtes Zollverfahren bei Verpackungen
Für die Einfuhr leerer Mehrwegverpackungen in die EU und die Ausfuhr voller Verpackungen kann seit dem 14.3. ein vereinfachtes Verfahren genutzt werden. Die Verpackungen können im Zuge der konkludenten Zollanmeldung eingeführt werden. Das heißt, dass die Verpackungen beim Grenzübertritt automatisch als angemeldet gelten. Voraussetzung ist, dass die Verpackungen dabei nicht die finale Handelsware sind, sondern im weiteren Verfahren noch befüllt und anschließend wieder aus der EU ausgeführt werden.
Fazit: Durch diese Regel können ausländische Verpackungsanbieter an Attraktivität gewinnen. Voraussetzung ist, dass die Waren im Anschluss wieder ausgeführt werden, sich die Verpackungen also nur temporär in der EU befinden.