Vereinfachtes Zollverfahren bei Verpackungen
Viele Unternehmen beziehen Verpackungen von günstigen Anbietern außerhalb der EU, befüllen diese dann hierzulande mit ihrem Produkt und führen es dann wieder aus. Für solche Unternehmen gibt es nun ein vereinfachtes Zollverfahren.
Für die Einfuhr leerer Mehrwegverpackungen in die EU und die Ausfuhr voller Verpackungen kann seit dem 14.3. ein vereinfachtes Verfahren genutzt werden. Die Verpackungen können im Zuge der konkludenten Zollanmeldung eingeführt werden. Das heißt, dass die Verpackungen beim Grenzübertritt automatisch als angemeldet gelten. Voraussetzung ist, dass die Verpackungen dabei nicht die finale Handelsware sind, sondern im weiteren Verfahren noch befüllt und anschließend wieder aus der EU ausgeführt werden.
Fazit: Durch diese Regel können ausländische Verpackungsanbieter an Attraktivität gewinnen. Voraussetzung ist, dass die Waren im Anschluss wieder ausgeführt werden, sich die Verpackungen also nur temporär in der EU befinden.