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Arbeitsbeschaffungsmonster Erbschaftsteuer

Die neue Erbschaft- und Schenkungssteuer bringt allenthalben zusätzliche bürokratische Arbeit. Das wird aus einem gemeinsamen Ländererlass ersichtlich, der die Anforderungen festlegt, die auf die Betroffenen zukommen.

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer bedeutet Bürokratisierung hoch zehn. Das zeigt exemplarisch ein gemeinsamer Erlass der Bundesländer, der festlegt, wer alles bei der Erhebung der Steuer ab dem Stichtag 30. Juni 2016 mitwirken muss.

Neben den betroffenen Steuerzahlern sind dies eine Reihe von Stellen. Versicherer, Standesämter, Amtsgerichte und Notare sind zur Mitwirkung durch Anzeigen an die Finanzbehörden verpflichtet. Beim Fiskus wiederum müssen Wohnsitz-, Betriebs- und Lagefinanzämter – sie erledigen die Immobilienbewertung – sowie Prüfungsdienste und Steuerfahndungsstellen zur Informationsbeschaffung für die ErbschaftsteuerFinanzämter eingebunden werden.

Regelmäßige Überprüfungen

Doch nicht nur im aktuellen Erbschaft- oder Schenkungsfall müssen die Finanzbehörden arbeiten. Da für die Festlegung des Steuersatzes bspw. die Einhaltung bestimmter Personalgrößen vorgeschrieben ist, müssen Sonderreglungen wie diese laufend überwacht werden. Spätestens nach drei Jahren müssen dem Erlass zufolge die Finanzämter tätig werden – besonders eifrige werden es wahrscheinlich jährlich tun.

Die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung der Kosten spiegelt das Bürokratiemonster nicht wider. Die Wirtschaft sollte laut Normenkontrollrat mit 10.000 Euro im Jahr dabei sein, die Bundesländer einmalig mit 500.000 Euro und dann jährlich mit 16.000 Euro.

Fazit: Die nächste Reform des Gesetzes droht bereits. Sie wird bestimmt noch bürokratischer.

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