Betrieb: Rabatt führt zur Steuerpflicht
Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen Arbeitnehmer führt zu einem zu versteuernden Arbeitslohn.
Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen Arbeitnehmer führt zu einem zu versteuernden Arbeitslohn. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber selbst oder ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. So entschied der BFH (Urteil vom 1. September 2016, Az. VI R 67/14). Die Voraussetzung: Die Vergünstigung ist das Ergebnis der bisherigen Tätigkeit für den Arbeitgeber. Dafür spricht beispielweise, wenn der Preisvorteil an das weitere Verbleiben im Unternehmen gekoppelt ist. Zu versteuern ist der geldwerte Vorteil, also der Rabatt auf den Preis der Beteiligung.
Fazit: Geldwerter Vorteil bleibt eben steuerpflichtiger Arbeitslohn.