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Erbschaftsteuergesetz ist offensichtlich verfassungswidrig

Der Staat macht den Erbfall zum Risiko

Erblasser werden vom Staat im Stich gelassen. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist nach Meinung des ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof nicht verfassungskonform – Gestaltungen geschehen unter Vorbehalt. © PictureAlliance
Erst vor Kurzem hat die (alte) Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht geändert. Doch auch die Neuregelung ist klar verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Das bringt erhebliche Unsicherheit für Steuergestaltungen mit sich.

Erblasser müssen mit einer hohen Rechtsunsicherheit leben. Denn ihre Verfügungen sind latent rechtswidrig – und könnten im Nachhinein gekippt werden. Dieser Auffassung ist der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Kirchhof sprach gestern beim wirtschaftsethischen Frühstück der EKD in Berlin vor Unternehmern.
„Wenn heute jemand seinen Erbfall regeln will, dann weiß er nicht, welches Recht er anwenden soll", so Kirchhof. Cash-GmbH, Betriebsspaltung und Kaskadeneffekt seien von Karlsruhe 2014 als verfassungswidrig gerügt worden. Sie fänden sich aber in der Reparaturfassung des Erbschaftsteuerrechts wieder. Die Verfassungswidrigkeit sei offensichtlich – daher die Rückwirkung eines erwartbaren neuen Urteilsspruchs der Karlsruher Richter. Das dürfe man den Menschen nicht zumuten. „Sonst darf man sich nicht wundern, dass sich Menschen von diesem wunderbaren Staat abwenden".

EuGH will in Subventionen eingreifen

Und es gibt noch weitere gravierende Rechtsunsicherheiten. Der EuGH habe bereits angekündigt, er werde das Beihilfen-Verbot auf das Steuerrecht anwenden. Das ist bisher noch nicht geschehen. Kirchhof rechnet aber damit. Das deutsche Steuerrecht kennt 498 steuerbegünstigende Tatbestände. Darunter fällt auch die Subvention für Solaranlagen, die zudem dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz widerspreche. Denn wer einen hohen Steuersatz hat, erhält entsprechend hohe Subventionen.
Unternehmer würden ihm sagen, sie unterschrieben ihre Steuererklärung nicht mehr. Denn sie wüssten nicht, ob sie korrekt sei. Dafür hätten sie sich zwar einen Berater genommen. Der aber erkläre auf mehreren Seiten, dass er für nichts garantieren könne und seine Haftung ausschließe. „Wir organisieren eine Unverantwortlichkeit durch Unverständnis im Steuerrecht".

Kritik an elektronischer Steuererklärung

Kritik äußerte Kirchhof auch an der elektronischen Steuererklärung. Sie käme einer Selbstveranlagung sehr nahe. Das Problem: Der Unternehmer habe gar keinen Gesprächspartner mehr. Er habe nur noch einen Computer als Gegenüber. Der agiert nach Algorithmen, und nimmt auch keine Rücksicht darauf, wo ein Betrieb Stärken und Schwächen hat, ob er ihn möglicherweise ruiniert, auch wenn er damit dauerhaft Steuersubstrat verschenkt. Der Computer habe ein Risikomanagementsystem, das denjenigen verdächtigt, der sich atypisch bewegt. „Wer seinen Betrieb völlig anders und besser organisiert hat, wer sich einen neuen Markt erschlossen hat, der ist verdächtig, weil er nicht konform ist", so Kirchhof.

Regeln Sie ihr Erbe ohne die vom Verfassungsgericht gerügten Elemente. So können sie einigermaßen sicher sein, dass die Gestaltung dauerhaft Bestand hat, selbst wenn das jetzige recht wieder gekippt wird.

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