Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1956
Erbschaftsteuergesetz ist offensichtlich verfassungswidrig

Der Staat macht den Erbfall zum Risiko

Erblasser werden vom Staat im Stich gelassen. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist nach Meinung des ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof nicht verfassungskonform – Gestaltungen geschehen unter Vorbehalt. © PictureAlliance
Erst vor Kurzem hat die (alte) Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht geändert. Doch auch die Neuregelung ist klar verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Das bringt erhebliche Unsicherheit für Steuergestaltungen mit sich.

Erblasser müssen mit einer hohen Rechtsunsicherheit leben. Denn ihre Verfügungen sind latent rechtswidrig – und könnten im Nachhinein gekippt werden. Dieser Auffassung ist der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Kirchhof sprach gestern beim wirtschaftsethischen Frühstück der EKD in Berlin vor Unternehmern.
„Wenn heute jemand seinen Erbfall regeln will, dann weiß er nicht, welches Recht er anwenden soll", so Kirchhof. Cash-GmbH, Betriebsspaltung und Kaskadeneffekt seien von Karlsruhe 2014 als verfassungswidrig gerügt worden. Sie fänden sich aber in der Reparaturfassung des Erbschaftsteuerrechts wieder. Die Verfassungswidrigkeit sei offensichtlich – daher die Rückwirkung eines erwartbaren neuen Urteilsspruchs der Karlsruher Richter. Das dürfe man den Menschen nicht zumuten. „Sonst darf man sich nicht wundern, dass sich Menschen von diesem wunderbaren Staat abwenden".

EuGH will in Subventionen eingreifen

Und es gibt noch weitere gravierende Rechtsunsicherheiten. Der EuGH habe bereits angekündigt, er werde das Beihilfen-Verbot auf das Steuerrecht anwenden. Das ist bisher noch nicht geschehen. Kirchhof rechnet aber damit. Das deutsche Steuerrecht kennt 498 steuerbegünstigende Tatbestände. Darunter fällt auch die Subvention für Solaranlagen, die zudem dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz widerspreche. Denn wer einen hohen Steuersatz hat, erhält entsprechend hohe Subventionen.
Unternehmer würden ihm sagen, sie unterschrieben ihre Steuererklärung nicht mehr. Denn sie wüssten nicht, ob sie korrekt sei. Dafür hätten sie sich zwar einen Berater genommen. Der aber erkläre auf mehreren Seiten, dass er für nichts garantieren könne und seine Haftung ausschließe. „Wir organisieren eine Unverantwortlichkeit durch Unverständnis im Steuerrecht".

Kritik an elektronischer Steuererklärung

Kritik äußerte Kirchhof auch an der elektronischen Steuererklärung. Sie käme einer Selbstveranlagung sehr nahe. Das Problem: Der Unternehmer habe gar keinen Gesprächspartner mehr. Er habe nur noch einen Computer als Gegenüber. Der agiert nach Algorithmen, und nimmt auch keine Rücksicht darauf, wo ein Betrieb Stärken und Schwächen hat, ob er ihn möglicherweise ruiniert, auch wenn er damit dauerhaft Steuersubstrat verschenkt. Der Computer habe ein Risikomanagementsystem, das denjenigen verdächtigt, der sich atypisch bewegt. „Wer seinen Betrieb völlig anders und besser organisiert hat, wer sich einen neuen Markt erschlossen hat, der ist verdächtig, weil er nicht konform ist", so Kirchhof.

Regeln Sie ihr Erbe ohne die vom Verfassungsgericht gerügten Elemente. So können sie einigermaßen sicher sein, dass die Gestaltung dauerhaft Bestand hat, selbst wenn das jetzige recht wieder gekippt wird.

Meist gelesene Artikel
  • Strukturierte Verfahren, ausführliche Selbstauskunft

Hauck Aufhäuser Lampe: durch Transparenz zum Trusted Wealth Manager 2023

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Für Häuser mit einem großen Kundenstamm, die dazu noch eine Fusion hinter sich haben, wäre es fast ein Wunder, wenn es keinerlei unzufriedene Kunden gäbe. Und doch kommt Hauck Aufhäuser, die vor etwas mehr als einem Jahr mit der Privatbank Bankhaus Lampe aus dem Oetker-Konzern fusionierten, dem recht nahe.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die ALPS Family Office AG in der Ausschreibung

ALPS Family Office offeriert gemeinnütziger Jugendstiftung breit gestreutes Portfolio

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die ALPS Family Office AG bezeichnet sich als unabhängigen Vermögensverwalter mit Weitsicht. Man liefere Maßarbeit, Klarheit, Unabhängigkeit, Zufriedenheit und Vertrauen. „Eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und disziplinierte Vorgehensweise ohne „Bauchentscheidungen“ ist Basis unseres Handelns“, heißt es auf der Website. Das alles scheint perfekt zu den Bedürfnissen der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung zu passen, die einen neuen Vermögensverwalter für ihr Stiftungskapital sucht.
  • Fundierte Vertrauensbasis 2023

Erneut grüne Ampel für die Braunschweiger Privatbank

Grafik: envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Die Braunschweiger Privatbank hat das Vertrauensfundament gestärkt. Dazu hat sie eine Reihe an Fragen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz negativ beantwortet. Warum das gut ist.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

GameStop überrascht die Analysten

Gaming © scyther5 / Getty Images / iStock
Die Aktie von GameStop macht wieder Schlagzeilen. Das Unternehmen hat die Analysten mit einem starken vierten Quartal überrascht. Prompt schoss der Aktienkurs extrem hoch. Ist das jetzt die Trendwende oder nur ein Zocker-Strohfeuer?
  • LBBW-Tochter gibt erstmalig Selbstauskunft

BW-Bank ist Trusted Wealth Manager: Grüne Vertrauensampel vollständig

Grüne Vertrauensampel 2023. Grafik © envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die BW-Bank ist eine auf Private Banking-Dienstleistungen spezialisierte Tochter der Landesbank Baden-Württemberg und gehört damit zum Sektor der öffentlichen Banken. Daraus per se einen Vertrauensbeweis abzuleiten, wäre verfrüht, wie wir spätestens seit der Finanzkrise wissen. Doch die BW-Bank stellt sich der Öffentlichkeit. Erstmalig hat sie zusätzlich zum laufenden Monitoring, das die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz ohnehin durchführt, eine ergänzende Selbstauskunft gegeben.
  • Im Fokus: Bank-Aktien

Bank-Aktien: Kaufen, wenn die Kanonen donnern?

Bankenviertel Frankfurt. © Emmy Brock / panthermedia.net
Die Pleiten mehrerer US-Banken und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erschüttern die Finanzmärkte. Vor allem Bank-Aktien sind tief gefallen. Anleger können die Titel nun günstig einsammeln. Dabei gilt es aber die Spreu vom Weizen zu trennen.
Zum Seitenanfang