Ein paar Steuerschmankerl
Die Koalitionsvereinbarung bringt punktuell interessante Entlastungen für Investoren und Unternehmen. Es sind im Wesentlichen drei Punkte:
1. Bis Ende 2021 – also auf vier Jahre – wird eine befristete Gebäudeabschreibung von 5% p.a. eingeführt. Sie wird zu den Regelabschreibungen von 2% im Jahr addiert.
2. Die Pauschalsteuer von 1% im Monat auf den Listen-Neuwagenpreis für privat genutzte Dienstwagen von Unternehmern und Arbeitnehmern wird auf 0,5% für Elektro- und Hybridfahrzeuge halbiert. Entsprechend reduzieren sich Steuern und Sozialabgaben für Mitarbeiter.
3. Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge gibt es auf fünf Jahre eine Sonderabschreibung von 50% Anschaffungskosten.
Fazit: Maßnahmen, den Wohnungsbau und den Absatz von alternativen Fahrzeugen zu stimulieren.