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Entlastungen für E-Mobilität wird ausgeweitet

Ein paar Steuerschmankerl

Zu einer großen Steuerreform haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag nicht durchringen können. Einige Gesetzesvorhaben bringen aber durchaus Entlastungen – wenn auch nur für spezielle Zielgruppen.

Die Koalitionsvereinbarung bringt punktuell interessante Entlastungen für Investoren und Unternehmen. Es sind im Wesentlichen drei Punkte:

1. Bis Ende 2021 – also auf vier Jahre – wird eine befristete Gebäudeabschreibung von 5% p.a. eingeführt. Sie wird zu den Regelabschreibungen von 2% im Jahr addiert.

2. Die Pauschalsteuer von 1% im Monat auf den Listen-Neuwagenpreis für privat genutzte Dienstwagen von Unternehmern und Arbeitnehmern wird auf 0,5% für Elektro- und Hybridfahrzeuge halbiert. Entsprechend reduzieren sich Steuern und Sozialabgaben für Mitarbeiter.

3. Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge gibt es auf fünf Jahre eine Sonderabschreibung von 50% Anschaffungskosten.

Fazit: Maßnahmen, den Wohnungsbau und den Absatz von alternativen Fahrzeugen zu stimulieren.

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