Erbschaftsteuer auf geteiltes Grundstück
Der Bundesfinanzhof muss jetzt die Besteuerung für ein geerbtes Grundstück untersuchen. Das Grundstück besteht aus zwei Teilstücken mit separat geführten Grundbuchblättern. Das eine Grundstück ist einheitlich eingefriedet und wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Das genügte den Richtern vom FG Düsseldorf aber nicht für die Erbschaftssteuerbefreiung. Aus ihrer Sicht handelt es sich um zwei separate Einheiten: ein bebautes und ein unbebautes Grundstück. (Finanzgericht-Mitteilung am 5. Juni 2018).