Party nur für Führungskräfte ist komplett was für die Steuer
Eine Jahresabschlussfeier allein für die Führungscrew ist teuer. Denn die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Feier wird nicht mit dem Pauschsatz von 25% versteuert. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts (FG) Münster entschieden.
Betriebsveranstaltung ist keine geschlossene Veranstaltung
Die Steuerprüfer akzeptierten das nicht. Denn die Veranstaltung stand nicht allen Mitarbeitern offen. Den Einwand der Firma gegen den Nachforderungsbescheid, akzeptierte das Gericht nicht. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass die „Öffnung für alle Mitarbeiter“ nach neuer Rechtslage kein Definitionsbestandteil des Begriffs „Betriebsveranstaltung“ mehr sei.
Fazit: Die Pauschalierungsvorschrift ist nur dann auf Veranstaltungen des Arbeitgebers anwendbar, wenn die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht.
Urteil: FG Münster vom 20.2.2020, Az.: 8 K 32/19 E,P,L