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  • Bundesgerichtshof hat auf Schadenersatz entschieden

Rücknahme von Ware im B2B-Geschäft

Wird falsche Ware geliefert, müssen Unternehmen diese zurücknehmen. Diese Regelung gilt so nicht grundsätzlich bei Geschäften zwischen Unternehmen. Auch hier kann es aber eine Rücknahmeverpflichtung geben. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entgegen der Vor-Instanzen entschieden.
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  • Bundesfinanzhof bekräftigt Kostengrenze

Vorsteuerabzug für Kochevent mit Arbeitnehmern

Personen in einem Kochkurs stehen vor einer Arbeitsfläche mit Obst und Gemüse
Personen in einem Kochkurs stehen vor einer Arbeitsfläche mit Obst und Gemüse. © golubovy / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Firmenevents sind eine beliebte Möglichkeit, um aus dem Trott des Arbeitsalltags auszubrechen und seinem Team etwas Gutes zu tun. Dabei gilt aber, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen dürfen. Andernfalls geht der Vorsteuerabzug verloren.
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  • Energie und Rohstoffe als Preistreiber

Der Sekt wird teurer

Sektgläser auf einem Tablett bei einer Veranstaltung
Sektgläser auf einem Tablett bei einer Veranstaltung. Copyright: Pexels
Kalkulieren Sie bei der nächsten Firmen- oder Privatfeier ein paar Euro mehr für Sekt und Schaumwein ein. Denn die Preissteigerungen erreichen auch die europäischen Kellereien. Doch es gibt auch gute Nachrichten.
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  • Entscheidend ist, wie viele Mitarbeiter feiern

Lohnsteuerfreiheit hängt von Beteiligung ab

Menschen stoßen auf einer Party mit Sekt an
Entscheidend ist, wie viele Mitarbeiter feiern. Copyright: Pexels
Allmählich kehren immer mehr Mitarbeiter in die Fabrikhallen und Büros zurück. So mancher Arbeitgeber plant auch wieder größere Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern). Dazu sollten Unternehmer ein aktuelles Lohnsteuer-Urteil des BFH kennen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlichen Ärger nach einer Veranstaltung vermeiden können.
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  • Keine Lohnsteuerpauschalierung für eine nur für Führungskräfte ausgerichtete Feier

Party nur für Führungskräfte ist komplett was für die Steuer

Man muss die Feste feiern, wie sie fallen, sagt der Volksmund. Ob das auch für Unternehmen gilt, darüber lässt sich trefflich streiten. Bei den Kosten für die Party, die ausschließlich für die Führungskräfte bestimmt ist, schaut das Finanzamt jedenfalls genau hin.
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  • Sozialgericht verneint Anspruch auf Versicherungsschutz

Betrieblich organisierter Skiausflug ist nicht versichert

Arbeitsunfälle passieren täglich. Jährlich zählt die gesetzliche Unfallversicherung mehr als 800.000 Arbeits- und Wegeunfälle. Aber: Nicht bei allen betrieblichen Aktivitäten haftet die Berufsgenossenschaft.
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  • Kleinliches Finanzamt zieht den Kürzeren

Kosten für No-Show bei Betriebsfeier werden steuerlich nicht umgelegt

Finanzämter können Betriebe ganz schön nerven. Wegen eines Mini-Betrags von 226,10 € kreuzten jetzt Finanzverwaltung und Betrieb die Klingen vor dem Finanzgericht in Köln. Die Richter des dritten Senats erklärten den Betrieb zum Gewinner. Grund: gute Argumente.
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Auch angetrunken geschützt

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt bei betrieblich veranlassten Veranstaltungen auch für angetrunkene Mitarbeiter. Dies meint jedenfalls das Sozialgericht Dortmund.
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