BFH-Urteil: Abschiedsfeiern im Betrieb steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass vom Arbeitgeber organisierte Abschiedsfeiern, selbst bei hohen Kosten oder Einladungen von Familienangehörigen, nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Es gibt klare Regeln, auf die Unternehmen achten müssen.