Säumniszuschlag vermeiden
Machen Sie nicht den Fehler zu glauben, dass ein Säumniszuschlag bei der Steuer automatisch entfällt, wenn der Steuerbescheid zu Ihren Gunsten geändert wird.
Vorsicht, Säumniszuschläge fallen auch dann nicht automatisch nachträglich weg, wenn ein Steuerbescheid später geändert wird. Halten Sie einen Bescheid für fehlerhaft, legen Sie Einspruch ein. Und beantragen Sie unbedingt auch Aussetzung der Vollziehung der strittigen Steuern! Am Ende entscheidet aber immer der Ausgang des Verfahrens darüber, ob der Zuschlag gezahlt werden muss oder nicht. Dennoch müssen Sie alles mögliche – Einspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – unternehmen, um bis zur abschließenden Klärung (vor Gericht) nicht zahlen zu müssen. Wenn dann Ihr Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ im Nachhinein gesehen zu Unrecht abgelehnt worden ist, entfällt der Säumniszuschlag. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24.04.2014 (V R 52/13).
Fazit: Wenn Sie den geschilderten Verfahrensweg einhalten, muss Ihnen das Finanzamt bereits entstandene Säumniszuschläge in voller Höhe erlassen.