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Neue Regeln zur Raumplanung

Schweiz: Kantone schöpfen Mehrwert ab

In der Schweiz wird künftig der Mehrwert bei der Umwidmung von Grundstücken abgeschöpft. Dabei langen die Kantone kräftig zu.
Die Schweiz will künftig bei der Umwidmung von Grund und Boden kräftig kassieren. Grundlage ist die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung. Sie wird die Kantone spätestens 2019 dazu nötigen, Gesetze zu erlassen, um sog. Planungsmehrwerte abzuschöpfen. Bisher gibt es entsprechende Regelungen in gerade einmal fünf von 26 Kantonen. Kantone, die bis zum April 2019 keine neuen Abgaben zur Abschöpfung von Planungsmehrwerten eingeführt haben, werden bestraft. Sie dürfen nach Ablauf der Frist keine neuen Bauzonen mehr ausweisen. In vielen Kantonen zeichnet sich jetzt die Einführung neuer „planungsbedingter Mehrwertabgaben“ ab. Mindestens 20% des Mehrwerts müssen „abgeschöpft“ werden, schreibt das Bundesrecht vor. Die Kantone dürfen aber auch andere „mehrwertauslösende Tatbestände“ vorsehen und höhere Abgaben – bis zu 60% des Mehrwerts – erheben. Für die betroffenen Grundeigentümer kommt dies einer zum Teil kräftigen Steuererhöhung gleich. Sie wird bei Realisierung des Mehrwerts – also in der Regel dem Verkauf einer betroffenen Immobilie – fällig. Es gibt aber eine Anrechnung auf die Grundstücksgewinnsteuer. Kleiner Trost: In vielen Kantonen (dualistische Kantone) wird die neue Abgabe bei gewerblichen Immobilien steuerlich abzugsfähig sein.

Fazit: Falls Sie heute schon beim Kauf eines Grundstücks in der Schweiz von einer künftigen Umwidmung wissen, sollten Sie versuchen, das beim Kaufpreis in Abzug zu bringen.

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