Steuerbefreiung gestrichen
Gut 10.000 Betrieben in Deutschland wird die Befreiung von der Ökostromumlage gestrichen. Betroffen sind von dieser Entscheidung der EU alle Unternehmen, die mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen. Die Kürzung greift bereits ab Januar 2018. Sie betrifft alle ab 1. August 2014 in Betrieb genommenen KWK-Anlagen.
Der Wegfall der Befreiung von der Ökostromumlage wird teuer. Betroffene Unternehmen müssen künftig die vollen 6,8 Cents je Kilowattstunde fällig. Bisher waren es nur 2,8 Cents je kWh.
Unerlaubte Beihilfe
Die EU-Kommission sieht darin eine unerlaubte Beihilfe. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bisher behauptet, dass die Vergünstigung mit Brüssel abgestimmt sei.
Berlin will nun mit Brüssel nachverhandeln. Angestrebt wird, dass die Vergünstigung für die besonders umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung ganz oder zumindest teilweise erhalten bleibt.
Befreiung rückwirkend zu Januar 2018
Die Befreiung soll dann rückwirkend zum Januar 2018 erfolgen. Allerdings ist vollkommen ungewiss, wie weit die EU-Kommission dies mitträgt.
Fazit: Wie schon bei der Maut: Es fällt der Bundesregierung schwer, EU-konforme Regelungen zu erarbeiten