Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2567
Regelungen für's Finanzamt

Steuererklärung: Gegen Fristverkürzung wehren

Ihr Finanzamt kann die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen verkürzen - Sie können sich aber dagegen wehren!
Sie können sich dagegen wehren, wenn Ihr Finanzamt die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen verkürzt. Das gilt auch für Säumniszuschläge, wenn Sie den Termin nicht einhalten. So entschied der BFH (Urteil vom 17. 1. 2017, Az. VIII R 52/14). Ohne Angabe von konkreten Gründen darf Ihr Finanzamt keine Frist verkürzen. Der BFH rügte eine Fristverkürzung die wie folgt begründet war: „Im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens sind wir gehalten, auf einen frühen Eingang der Steuererklärungen hinzuwirken. Dieses Schreiben enthielt zudem keine Rechtsbehelfsbelehrung. Auch Ihr Finanzamt muss sich an Regeln halten. Mit dem zum Jahresanfang in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sind dafür auch bundeseinheitliche Vorschriften geschaffen worden. Verkürzte Fristen sollen Laut § 149 Abs. 4 AO n.F. vor allem dann gelten, wenn
  • Vorauszahlungen herabgesetzt werden,
  • Außenprüfungen vorgesehen sind bzw.
  • Betriebe eröffnet oder geschlossen werden
  • Außerdem können Sie per Zufall ausgewählt werden

Fazit: Willkürliche Fristverkürzungen sind nicht erlaubt.

Hinweis: Bei verkürzten Fristen bleiben Ihnen und Ihrem Steuerberater drei Monate zur Abgabe der Steuererklärung.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Wahl in Sachsen-Anhalt

Merz hält an Reformkurs fest

Bundeskanzler Friedrich Merz spricht nach der Sitzung der Parteigremien von der schwersten Niederlage der CDU seit Jahrzehnten. Am Reformkurs will er unbeirrt festhalten.
  • Fuchs plus
  • Die Anlageidee der ODDO BHF SE.

ODDO BHF SE.: Vermögensplanung für einen Anleger am Anfang seines Weges

Illustriert mit MS Copilot
Die ODDO BHF SE. verbindet französischen Unternehmergeist mit deutscher Privatbanktradition. Als größte unabhängige, eigentümergeführte Privatbank der Eurozone betreut sie Vermögen von 156 Milliarden Euro und setzt auf langfristige Partnerschaften statt kurzfristiger Produktlösungen. Im vorliegenden Fall entwickelt die Bank für einen 19-jährigen Anleger eine Vermögensstruktur, die Studium, spätere Immobilienpläne und langfristigen Vermögensaufbau miteinander verbindet.
  • Fuchs plus
  • Die Anlageidee der Alpen Privatbank

Wie die Alpen Privatbank AG fünf Millionen Euro Erbvermögen neu ordnet

Illustriert mit MS Copilot
Die Alpen Privatbank AG aus dem Kleinwalsertal verbindet persönliche Beratung mit einem klar strukturierten Investmentprozess. Im vorliegenden Fall begleitet sie einen Berliner Unternehmer, der fünf Millionen Euro geerbtes Vermögen anlegen möchte. Statt sofort Produkte zu präsentieren, analysiert die Bank zunächst dessen Risikobereitschaft, Ziele und Familiensituation. Daraus entwickelt sie ein langfristiges Vermögenskonzept für Wachstum, Entnahmen und Nachfolge. Lesen Sie hier.
Zum Seitenanfang