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Renten im Ausland

Steuerfreie Rente an der Algarve

Wohlhabende Rentner genießen in vielen EU-Staaten, besonders aber in Portugal erhebliche Steuerprivilegien. Das stößt etlichen Regierungen sauer auf. Der deutsche Staat reagiert bereits.

Portugal hat zunehmend Steuer-Ärger mit anderen EU-Staaten. Finnland hat im Juni sein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal aufgekündigt. Der Grund ist die Praxis der Besteuerung von Auslandsrenten im westlichsten EU-Land. Denn Altersbezüge können dort für ein Jahrzehnt steuerfrei bezogen werden. Einheimische Renten werden dagegen mit bis zu 48% besteuert. Ausländische Rentner, die nach Portugal ziehen, müssen dafür sechs Monate im Jahr bleiben und sich als Steuerinländer registrieren lassen.

Deutsche Rentner genießen die in Misskredit geratenen portugiesischen Steuerprivilegien nur bedingt

Zwar sind auch nach dem derzeit geltenden DBA mit Portugal Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung, die ein in Portugal ansässiger Deutscher bezieht, grundsätzlich nur in Portugal steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Zahlungen in Portugal keiner Steuer unterliegen. In diesem Fall geht das Besteuerungsrecht auf Deutschland über. Die Zahlungen unterliegen somit der Besteuerung in Deutschland. Gleiches gilt für Renten aus privaten Rentenversicherungen.

Anders ist die Rechtslage für Pensionen und Ruhegehälter (Betriebsrenten)

Hier kennt das derzeit geltende DBA-Portugal keinen Rückfalltatbestand. Im bereits paraphierten neuen DBA Portugal soll die Gefahr einer doppelten Nichtbesteuerung von betreffenden Pensionen und Ruhegehältern nach Auskunft des BMF beseitigt werden. Allerdings sind dem BMF nur 74 deutsche Rentenempfänger bekannt, die den Sonderstatus als „residente não habitual" in Portugal beantragt haben.

Portugal ist nicht das einzige EU-Land, in dem ausländische Rentner bevorzugt werden

Frankreich besteuert einige Renten pauschal mit 7,5%. Auch die Sozialabgaben in Höhe von 9,1%, die normalerweise auf Renten erhoben werden, lassen sich dort vermeiden. Malta nimmt Renten von insgesamt bis zu 13.200 Euro von der Steuer aus und besteuert darüber liegende Renten pauschal mit 15%. Zypern besteuert Beamten-Pensionen grundsätzlich nur mit 5%.

Fazit:

Das Thema dürfte (politisch) an Gewicht gewinnen. Denn die Ruhestandszeit für die Baby-Boo-mer der 1960er Jahrgänge beginnt jetzt erst.

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