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Fiskus greift nach dem Tod zu

Steuern: Erbschaft ist Betriebseinnahme

Die Erbschaft eines Unternehmens ist eine Betriebseinahme. Sie unterliegt damit zusätzlich der Körperschaftssteuer.
Erbt ein Unternehmen, ist das eine Betriebseinnahme. Diese unterliegt unabhängig von eventuell fälliger Erbschaftsteuer der Körperschaftsteuer. Dies entschied der BFH (Urteil vom 6.12.2016, Az. I R 50/16). Der Fall: Der Bewohner eines Pflegeheims vermachte sein Erbe der Betreiber-GmbH des Heims. Die unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft erzielt aber ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Deshalb muss sie grundsätzlich auch Vermögenszugänge aufgrund einer unentgeltlichen Zuwendung als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandeln. Ausnahme: Hinterlässt ein Gesellschafter seine Beteiligung der GmbH, gilt dies als Einlage. Es ist keine Körperschaftsteuer fällig. Allerdings kann Erbschaftsteuer anfallen.

Fazit: Das Vererben an Unternehmen ist nur Körperschaftsteuerfrei, wenn der Erblasser Gesellschafter ist. Planen Sie ggf. entsprechend.

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