Steuerregelungen für aktive Ruheständler in der Gewerkschaft
Nach wie vor engagieren sich viele Menschen in Deutschland in einer Gewerkschaft. Manche von ihnen sogar über das Arbeitsleben hinaus im Ruhestand. Für diese hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun ein klärendes Steuer-Urteil gefällt.
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin für ihre ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen.