Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2365
Swapzinsen sind keine Werbungskosten, manchmal aber doch

Swapzinsen und Werbungskosten

Gleich zwei unterschiedliche Entscheidungen zur Berücksichtigung von Swapzinsen als Werbungskosten haben die Finanzgerichte (FG) in Münster und Rheinland-Pfalz getroffen. Allerdings gab es feine Unterschiede in den Fallkonstellationen.

Zwei unterschiedliche Entscheidungen zur Berücksichtigung von Swapzinsen als Werbungskosten verwirren Anleger. Getroffen haben sie die Finanzgerichte (FG) in Münster und Rheinland-Pfalz. Allerdings gab es feine Unterschiede in den Fallkonstellationen.

  • Das FG Münster urteilte: Fällige Zinszahlungen, die durch Swap-Verträge entstanden sind, sind nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen. Im konkreten Fall wurde das Mietobjekt verkauft und mit dem Geld das Immobiliendarlehen abgelöst.
  • Anders urteilte das FG Rheinland-Pfalz. Die gezahlten Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung des Zinsswap-Vertrages waren, in diesem Fall, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Wichtiger Unterschied: Die Immobilie blieb nach Beendigung des Zinsswap-Vertrages weiterhin vermietet und im Besitz des Steuerzahlers.

Fazit: Swapzinsen sind eigentlich keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Immobile verkauft wird; bleibt das Objekt dagegen weiterhin Eigentum des Steuerzahlers, ist es möglich die anfallenden Zinsen geltend zu machen.

Urteil: FG Münster vom 20.2.2019, Az.: 7 K 1746/16 F

Urteil: FG Rheinland-Pfalz vom 9.4.2019, Az.: 4 K 1734/17

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Wahl in Sachsen-Anhalt

Merz hält an Reformkurs fest

Bundeskanzler Friedrich Merz spricht nach der Sitzung der Parteigremien von der schwersten Niederlage der CDU seit Jahrzehnten. Am Reformkurs will er unbeirrt festhalten.
  • Fuchs plus
  • Die Anlageidee der ODDO BHF SE.

ODDO BHF SE.: Vermögensplanung für einen Anleger am Anfang seines Weges

Illustriert mit MS Copilot
Die ODDO BHF SE. verbindet französischen Unternehmergeist mit deutscher Privatbanktradition. Als größte unabhängige, eigentümergeführte Privatbank der Eurozone betreut sie Vermögen von 156 Milliarden Euro und setzt auf langfristige Partnerschaften statt kurzfristiger Produktlösungen. Im vorliegenden Fall entwickelt die Bank für einen 19-jährigen Anleger eine Vermögensstruktur, die Studium, spätere Immobilienpläne und langfristigen Vermögensaufbau miteinander verbindet.
  • Fuchs plus
  • Die Anlageidee der Alpen Privatbank

Wie die Alpen Privatbank AG fünf Millionen Euro Erbvermögen neu ordnet

Illustriert mit MS Copilot
Die Alpen Privatbank AG aus dem Kleinwalsertal verbindet persönliche Beratung mit einem klar strukturierten Investmentprozess. Im vorliegenden Fall begleitet sie einen Berliner Unternehmer, der fünf Millionen Euro geerbtes Vermögen anlegen möchte. Statt sofort Produkte zu präsentieren, analysiert die Bank zunächst dessen Risikobereitschaft, Ziele und Familiensituation. Daraus entwickelt sie ein langfristiges Vermögenskonzept für Wachstum, Entnahmen und Nachfolge. Lesen Sie hier.
Zum Seitenanfang