Umsatzsteuer: Ausnahmen bestätigen die Regel
Bei Betriebsprüfungen in der Gastronomie droht schon wieder Ärger. Zwar wird der niedrige Umsatzsteuersatz von 7% für Gastronomen und Landwirte beibehalten. Doch das gilt nicht für die Bewirtung mit Getränken. Hier werden 19% fällig. Der Bundesrat hat dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% gilt für die Gastronomie auch 2023 weiter
Der Finanzausschuss im Bundestag hat sich am Ende durchgesetzt. Durch ihn ist die Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG hinzugekommen. Danach