Verlustabzug bei einer Organschaft kann verloren gehen
Die Organträgerin erwirtschaftete in dem Jahr einen Verlust, die Organgesellschaften einen Gewinn. Die Betriebsprüfung ergab, dass 97% des Gewerbeverlustes der Organträgerin wegen entfallener Unternehmeridentität untergehen. Der Einspruch dagegen blieb erfolglos.
Fazit: Ein Verlustabzug geht unter, wenn ein Gesellschafter seine Gesellschaftsanteile an eine andere Personengesellschaft veräußert.
Urteil: FG Münster vom 21.03.2023 - 11 K 2517/21 G