BFH hat zur Verlustverrechnung entschieden
Der Bundesfinanzhof hat zur Verlustverrechnung zugunsten eines Unternehmers entschieden. Der wollte einen noch nicht verrechneten Gewerbesteuerverlust nach Einbringung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mit dem dort erzielten Gewinn verrechnen. Der BFH hat das abgesegnet, aber unter Bedingungen.