Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1499
Bundesfinanzhof bekräftigt Kostengrenze

Vorsteuerabzug für Kochevent mit Arbeitnehmern

Personen in einem Kochkurs stehen vor einer Arbeitsfläche mit Obst und Gemüse. © golubovy / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Firmenevents sind eine beliebte Möglichkeit, um aus dem Trott des Arbeitsalltags auszubrechen und seinem Team etwas Gutes zu tun. Dabei gilt aber, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen dürfen. Andernfalls geht der Vorsteuerabzug verloren.

Um den Vorsteuerabzug für Kosten bei Betriebsveranstaltungen in Anspruch nehmen zu können, dürfen pro Kopf und Jahr nicht mehr als 110 Euro ausgegeben werden. Gibt der Unternehmer mehr aus, entfällt der Vorsteuerabzug vollständig (nicht nur für den Teil, der über 110 Euro liegt). Das bekräftigte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil. 

Im Urteilsfall war die Vorsteuer aus den Kosten für ein Kochevent im Kochstudio nicht abziehbar. Der Kläger lud alle Arbeitnehmer der Geschäftsführung zu einem gemeinsamen Kochen im Kochstudio ein. Die Kosten pro Person lagen bei 145 Euro. Die Vorsteuer konnte nicht geltend gemacht werden.

Fazit: Bei Firmenevents dürfen die Kosten pro Person und Jahr nicht über 110 Euro liegen. Andernfalls geht der Vorsteuerabzug verloren.

Urteil: BFH, V R 16/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Landesarbeitsgericht hebelt Arbeitgeber und Betriebsrat aus

Mitarbeiterpostfach nicht für Entgeltabrechnung nutzen

Dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entgeltabrechnung in ihr digitales Mitarbeiterpostfach zustellen? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat dazu eine klare Ansage gemacht und mit der sogar eine Vereinbarung von Unternehmen und Betriebsrat ausgehebelt.
  • Fuchs plus
  • Viele Nachaltigkeits-Innovationen

Startups zeigen neue Wege im Recycling auf

Startups entwickeln interessante Lösungen bei neuen Materialien und beim Recycling. Zwei Wettbewerbe rücken die interessantesten Lösungen ins Rampenlicht - und FUCHSBRIEFE hat genau hingesehen.
  • Fuchs plus
  • Schnelle Abrechnung spart Beiträge

Zuwendungen für Jubiläumsfeier schnell versteuern

Feiern Firmen Jubiläen, müssen Aufwendungen für Mitarbeiter über 140 Euro als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wer dies schnell erledigt, kann erhebliche Kosten sparen, weil dann keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Zum Seitenanfang