Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1703
Verträge in der Familie immer wie mit Außenstehenden

Wann die stille Beteiligung in der Familie steuerlich schief geht

Eine stille Beteiligung zwischen Eheleuten kann steuerlich vorteilhaft sein. Aber dazu müssen ein paar Punkte penibel eingehalten werden. Sonst geht der Schuss nach hinten los.

Schließen Sie auch unter Eheleuten wasserdichte Verträge wie unter Dritten. Etwa, wenn Sie Ihrer Ehefrau eine stille Unterbeteiligung einräumen. Die Überlegung ist ja prinzipiell gut: So können zur optimalen Steuerplanung Einkünfte zwischen Angehörigen verlagert werden.

Eindeutigkeit wird verlangt

Es muss eindeutig sein, dass die stille Beteiligung betrieblich veranlasst ist. Die Gewinnanteile des Unterbeteiligten mindern in diesem Fall als Sonderbetriebsausgaben den vom Gesellschafter (Hauptbeteiligter) zu versteuernden Gewinnanteil. Dafür ist erforderlich, dass dem Betrieb durch den Unterbeteiligten Mittel zugeführt werden, er also eine Einlage leistet.

Im Urteilsfall waren genau diese Voraussetzungen nicht gegeben. Der vorgelegte Vertrag über die stille Unterbeteiligung der Ehefrau an der Beteiligung des Ehemanns an einer freiberuflich tätigen GbR hielt einem Fremdvergleich nicht Stand. Eine Kapitaleinlage in Geld oder Geldeswert hat die Ehefrau bei Vertragsabschluss nicht geleistet. Eine ursprünglich angedachte Vermögenseinlage von damals 200.000 DM wurde weder bei Vertragsabschluss noch später erbracht.

Leistung statt Geld

Arbeitsleistung statt Geldeinlage akzeptierte das Gericht nicht. Die Kläger argumentierten, die Ehefrau habe ihre Einlage in Form einer bei Begründung der Unterbeteiligung vereinbarten Arbeitsleistung erbracht. Die Ehegatten hatten keine konkreten Arbeitszeiten vereinbart. Die Rede war von der Einbringung „einer im Bedarfsfall ....persönlichen Arbeitskraft in die Gesellschaft....". Eine so vage Bezeichnung genügt einer fremdüblichen Bezeichnung der geschuldeten Gegenleistung nicht, so der BFH.

Auch das weitere Argument des Ehemanns zog nicht. Die offenbar aus wohlhabenden Verhältnissen stammende Ehefrau habe ihn in der Anfangszeit finanziell unterstützt und er habe deswegen kein Geld aus der Personengesellschaft entnehmen müssen, argumentierte der Mann. Doch das kann kein betriebliches Interesse an der Einräumung der Unterbeteiligung begründen. Denn auch dadurch wurde nicht wie erforderlich eine Einlage in den Betrieb erbracht.

Fazit:

Wenn Sie in der Familie Verträge machen, dann halten Sie sich penibel an das, was Sie auch mit einem Dritten vereinbart hätten – in Wort und Tat!

Urteil: BFH, Urteil IV R 20/16

Hinweis:

Der BFH ließ offen, ob eine Einlage als Entgelt für die Einräumung einer typischen stillen Unterbeteiligung überhaupt in Form von Diensten wie Arbeitsleistung erbracht werden kann.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Logistik und Nachhaltigkeit

Elektro-LKW bei Österreichischer Post

Die Österreichische Post hat erstmals zwei Elektro-Lkw im Einsatz. Transportiert werden internationale Sendungen. Damit lassen sich rund 117 Tonnen direkte CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
  • Fuchs plus
  • Tauglich für 100% Wasserstoff

Wasserstoffkraftwerk aus Finnland

Ein finnisches Unternehmen bietet das erste Kraftwerk, das komplett mit Wasserstoff, ohne Beimischung von Erdgas, betrieben werden kann.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ernteerträge von Weizen und Mais fallen höher aus als erwartet

Erheblicher Rückgang der Getreidelagerbestände erwartet

Es wird erwartet, dass die globalen Lagerbestände der Getreide Ende der aktuellen Saison stark fallen wird — und das trotz rekordhoher Ernteerwartung. Grund dafür ist der erwartete Verbrauch, der ebenfalls eine Rekordhöhe erreichen soll.
  • Fuchs plus
  • (Noch) schwächere Wirtschaftsdaten im Juni

Chinesischer Yuan derzeit ohne festen Boden

Der Yuan bewegt sich in einer relativ engen Bandbreite zum Euro und zum Dollar. Auch schwächere Wachstumszahlen für das zweite Quartal ändern daran nichts. Würden im Vergleich zu China beispielsweise in England die Immobilienpreise um 25 bis 50% fallen und sich der Footsie halbieren, wären die Auswirkungen ungleich schwerwiegender. Der Konsument würde wohl jegliches Vertrauen verlieren. In China schwächt sich "nur" die Konjunktur ab. Die PBOC hat Raum zum Handeln. Den nutzt sie entschlossen.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Zum Seitenanfang