Fortbildungsvertrag muss eindeutig sein und Perspektiven aufzeigen
Viele Arbeitgeber schließen zusätzliche Verträge ab, wenn sie Mitarbeiter zu einer teuren Fortbildung schicken. Üblicherweise regeln diese dann die Bindungsfrist oder die Rückzahlung der angefallenen Kurskosten bei vorzeitigem Austritt. Jetzt hat das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt/Oder entschieden, dass die Verträge um einen entscheidenden Punkt zu erweitern sind, damit sie gültig sind.