Was ist der Unternehmer wert?
Die Spielräume zur Einschätzung der Unternehmerpersönlichkeit für den Wert eines Unternehmens schrumpfen erheblich.
Die Spielräume zur Einschätzung der Unternehmerpersönlichkeit für den Wert eines Unternehmens schrumpfen erheblich. Die Bundessteuerberaterkammer und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben sich auf ein standardisiertes Verfahren geeinigt, nach dem dieser Wert künftig ermittelt wird. Das Bundesfinanzministerium hat bereits signalisiert, die Bewertungsmaßstäbe zu akzeptieren.
Die neue Methodik findet insbesondere in Bewertungsgutachten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Eingang. Bedeutung haben solche Gutachten vor allem für die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Für die Ertragsberechnung soll der Wert des Unternehmers so neutral wie möglich erfasst werden. Zu eliminieren sind positive wie negative Erfolgsbeiträge, die losgelöst von einer Schlüsselperson nicht realisiert werden können. Das sind bspw. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, Spezialwissen, Kreativität, künftige Verbleibdauer im Unternehmen.
Der Zukunftswert eines Unternehmens soll auf diese Weise realistisch(er) festgestellt werden. Die Vorschriften berücksichtigen den marktgerechten Unternehmerlohn. Wurde ein solcher bisher nicht gezahlt, orientiert er sich an marktüblichen Vergütungen, die eine nicht beteiligte Geschäftsführung erhalten würde. Entsprechendes gilt für die Bezüge von Familienmitgliedern. Ist die Firma ohne die Unternehmerpersönlichkeit nicht fortführbar, soll laut IDW der Liquidationswert angesetzt werden. Maßgeblich bleibt immer der zukünftige, nachhaltige Ertrag.
Für die meisten Unternehmer dürfte ein Bewertungsgutachten sinnvoll sein, um Klarheit über den eigenen Wert für ihre Firma zu gewinnen. Doch sollten Sie wissen, dass die einmal ermittelten Werte dann auch „in der Welt sind“. Über die Verwendung eines Gutachtens können Sie dann aber im Einzelfall entscheiden, rät Prof. Frank Hannes, Experte auch für Erbschaftsbesteuerung bei Flick Gocke Schaumburg.
Die Bundessteuerberaterkammer hält Gutachten in Kreditverhandlungen für problematisch. Insbesondere, wenn der zukünftige Unternehmenswert mit dem Unternehmer selbst steht und fällt. Dann könnte die Bank zusätzliche Sicherheiten fordern.
Die neue Methodik findet insbesondere in Bewertungsgutachten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Eingang. Bedeutung haben solche Gutachten vor allem für die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Für die Ertragsberechnung soll der Wert des Unternehmers so neutral wie möglich erfasst werden. Zu eliminieren sind positive wie negative Erfolgsbeiträge, die losgelöst von einer Schlüsselperson nicht realisiert werden können. Das sind bspw. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, Spezialwissen, Kreativität, künftige Verbleibdauer im Unternehmen.
Der Zukunftswert eines Unternehmens soll auf diese Weise realistisch(er) festgestellt werden. Die Vorschriften berücksichtigen den marktgerechten Unternehmerlohn. Wurde ein solcher bisher nicht gezahlt, orientiert er sich an marktüblichen Vergütungen, die eine nicht beteiligte Geschäftsführung erhalten würde. Entsprechendes gilt für die Bezüge von Familienmitgliedern. Ist die Firma ohne die Unternehmerpersönlichkeit nicht fortführbar, soll laut IDW der Liquidationswert angesetzt werden. Maßgeblich bleibt immer der zukünftige, nachhaltige Ertrag.
Für die meisten Unternehmer dürfte ein Bewertungsgutachten sinnvoll sein, um Klarheit über den eigenen Wert für ihre Firma zu gewinnen. Doch sollten Sie wissen, dass die einmal ermittelten Werte dann auch „in der Welt sind“. Über die Verwendung eines Gutachtens können Sie dann aber im Einzelfall entscheiden, rät Prof. Frank Hannes, Experte auch für Erbschaftsbesteuerung bei Flick Gocke Schaumburg.
Die Bundessteuerberaterkammer hält Gutachten in Kreditverhandlungen für problematisch. Insbesondere, wenn der zukünftige Unternehmenswert mit dem Unternehmer selbst steht und fällt. Dann könnte die Bank zusätzliche Sicherheiten fordern.