Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1374
Wenn der Vermieter stirbt

Erhaltungsaufwendungen werden nicht vererbt

Es ist niemandem zu wünschen, aber es kommt vor: Sie renovieren und setzen die Kosten verteilt auf fünf jahre ab. Dann versterben Sie vor Ablauf der fünf Jahre. Was wird aus den verbleibenden Erhaltungsaufwendungen?

Steuerlich absetzbare Reparaturkosten, die auf mehrere Jahre verteilt werden, lassen sich nicht vererben. Hat ein Vermieter größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er vor Ablauf des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen bei der Einkommensteuer des Verstorbenen für sein Todesjahr als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen. Für einen Übergang des nicht berücksichtigten Teils der vom verstorbenen Steuerpflichtigen getragenen Erhaltungsaufwendungen auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft besteht keine gesetzliche Grundlage, so der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.

Der im Jahr 2016 verstorbene Ehemann der Klägerin war Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks (ZFH). Aus diesem erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahr 2012 hatte der verstorbene Ehemann Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 14.865,99 Euro, im Jahr 2014 in Höhe von 36.430,89 Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 11.603,93 Euro ausgegeben.

Witwe im Vorteil

Für diese Erhaltungsaufwendungen hatte der Verstorbene jeweils eine Verteilung auf fünf Jahre nach § 82b EStDV gewählt. Der im Streitjahr 2016 noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen belief sich zum Zeitpunkt des Todes auf 29.852,88 Euro.

Dieser Betrag ist bei der Einkommensteuer des Todesjahres 2016 für den Verstorbenen und dessen Witwe steuermindernd abzusetzen. Er kann nicht von den Mitgliedern der Erbengemeinschaft, zu der auch die Witwe gehörte, anteilig in Anspruch genommen werden. Der BFH gab daher der Klage der Witwe, die für das Todesjahr 2016 die Zusammenveranlagung mit ihrem verstorbenen Mann beantragt hatte, Recht.

Vermieter können größere Aufwendungen für die Erhaltung (Reparatur) von vermieteten Gebäudenauf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilen. Voraussetzung: Diese dienen überwiegend Wohnzwecken und gehören steuerlich nicht zu einem Betriebsvermögen. Einschlägig ist § 82b Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Vorteil: Erhaltungsaufwendungen dürfen normal sofort bei Zahlung der Rechnungen in voller Höhe abgesetzt werden. Zur optimalen Ausnutzung der Steuerprogression kann es aber günstiger sein, die Aufwendungen steuerlich auf zwei bis fünf Jahre verteilt anteilig abzusetzen und so in jedem Verteilungsjahre eine optimale Steuerersparnis zu erzielen. Im ersten Jahr kann sich der Steuerzahler frei entscheiden, auf wieviele Jahre er den Aufwand verteilen will, eines, zwei, drei, vier oder fünf Jahre.

Fazit: Es profitiert im Todesfall die Witwe, nicht der (sonstige) Erbe.

Urteil: BFH, IX R 31/19

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang