Das steht 2015 an
Im November 2015 soll die „Ganzheitliche Gebäudestrategie“ stehen. Das langfristige Ziel dahinter ist, einen „klimaneutralen Gebäudebestand“ in Deutschland bis 2050 zu erreichen. Sie können mit vielen neuen Vorgaben für Bau und Modernisierung rechnen.
Das gesamte Jahr 2015 über will die Bundesregierung das Ausschreibungsmodell für den Ausbau von EEG-Anlagen mit einigen Unternehmen testen. Auf der Basis der Ergebnisse werden dann Anfang 2016 neue Ausschreibungsregeln erlassen.
Bis Ende 2015 will die Bundesregierung das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novellieren. Es soll den deutschen Strommarkt grundlegend ändern.
Bis Oktober 2015 soll die „Anreizregulierungsverordnung“ (ARegV) novelliert werden. Sie regelt, welche Netzentgelte Sie künftig zu zahlen haben. Der atypische Verbrauch (z. B. Nachtstrom) wird sehr wahrscheinlich weiterhin gefördert.
Anfang 2016 wissen Sie endlich Bescheid, ob in Ihrer näheren Umgebung Hochspannungsnetze gezogen werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erarbeitet einen neuen Netzentwicklungsplan (NEP). Der ist wiederum Grundlage für einen neuen Bedarfsplan der Bundesregierung.
Fazit: Die Bundesregierung hat sich bisher an ihren Zeitplan gehalten. Deshalb werden die für 2015 festgelegten Reformen sicherlich kommen. Die Energiepolitik hält Deutschland weiter unter Spannung.