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Förderung von Energieberatung

Erstattung der Energiekosten

Die bis Mitte der 20er Jahre steigenden Stromkosten rücken das Thema Energiesparen in den Fokus. Die Einsparpotenziale sind groß. Eine Energieberatung, die Sparpotenziale aufspürt, wird großzügig gefördert.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben nach wie vor enorme Einsparmöglichkeiten bei ihren Energiekosten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) nennt für Gebäude ein Potenzial von 80% Energie-Einsparung, 75% bei der IT, 70% bei der Beleuchtung, 50% bei Druckluft, 30% bei Pumpen und Prozesswärme und 25% bei Lüftungstechnik. Natürlich sind damit Investitionen verbunden. Zum Teil geht es um recht hohe Beträge. Die müssen sich natürlich rechnen. Hier können Sie die Energieberatung der Dena nutzen. Für Investitionen in Energiesparmaßnahmen gibt es einige Förderprogramme. Speziell für KMU wird die Energieberatung vom Staat finanziell gefördert. Voraussetzung: Ihr Unternehmen darf nicht mehr als 250 Personen beschäftigen und bis zu 50 Mio. € umsetzen oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. € haben. Unternehmen, die Entlastung durch Spitzenausgleich erhalten oder Antrag auf besondere Ausgleichsregelung gestellt haben, sind nicht förderberechtigt. Bis zu 80% der Beratungskosten können erstattet werden. Bei Energiekosten über 10.000 Euro jährlich dürfen bis zu 8.000 Euro Beratungskosten einschließlich Umsetzungsberatung in Anspruch genommen werden. Bei Energiekosten bis zu 10.000 Euro sind es bis zu 1.200 Euro. Der Energieberater muss aber von der BAFA zugelassen sein. Die Beratung verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen.

Fazit: Die hohe Förderung der Energieberatung erlaubt es Unternehmen, nach Effizienzmaßnahmen suchen zu lassen und nur zu investieren, wenn damit echte Einsparungen erreicht werden.

Hinweis: Unter http://tinyurl.com/ngzyqhx finden sie die Webseite der BAFA mit weiteren Hinweisen.

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