Kryptoverwahrung in der Geldwäscheprüfung
Seit diesem Jahr ist das Kryptoverwahrgeschäft erlaubnispflichtig. Damit gelten automatisch auch die umfangreichen Anforderungen im Geldwäschegesetz. Die BaFin hat jetzt ein neues Merkblatt dazu veröffentlicht.
Die BaFin hat gerade das Kryptoverwahrgeschäft erschwert. Über die Klassifikation des Kryptoververwahrgeschäfts als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gelten jetzt automatisch auch die umfangreichen Anforderungen des Geldwäschegesetztes (GwG) für die Kryptoverwahrer.