Anleger können auf Geld hoffen
Käufer von Anleihen der Hypo Alpe Adria dürfen auf Rückzahlungen hoffen.
Der von Österreich gesetzlich vorgesehene teilweise Ausschluss der Haftung des Bundeslandes Kärnten ist verfassungswidrig. DasVerfassungsgericht in Österreich kippte das umstrittene Gesetz wegen der Ungleichbehandlung von Gläubigern. Denn nur Verbindlichkeiten, die vor dem 30. Juni 2019 fällig werden, sollten als erloschen gelten. Später fällig werdende Forderungen sollten hingegen unangetastet bleiben. Dieser „Haftungsschnitt“ für eine Gruppe gilt nun nicht mehr. Folge: Für das Land Kärnten muss die Republik Österreich eintreten. Noch nicht entschieden ist über die Rechtmäßigkeit des von der Hypo-Nachfolgebank Heta einseitig verhängten Moratoriums bis Mai 2016. Betroffen von dem Urteil sind nachrangige Schulden von 800 Mio. Euro. Hinzu kommen 800 Mio. Euro anderer Verbindlichkeiten gegenüber der BayernLB. Österreichs Regierung sucht nun einen neuen Ausweg. Das Land strebt „freiwillige Vereinbarungen“ über einen zumindest teilweisen Schuldenverzicht an. Vorbild ist die Einigung, die die Alpenrepublik mit dem deutschen Bundesland Bayern in Sachen Bayerische Landesbank erzielt hatte. Allerdings sind hier noch Nachbesserungen möglich.
Fazit: Gläubiger können darauf hoffen, dass Ihre Anleihen nicht ausfallen. Österreich muss dagegen mehre Mrd. Euro zu Lasten seines Haushalts einplanen. Ohne zusätzliche Sparmaßnahmen würde damit das Maastricht-Ziel von 3% Haushaltsdefizit am BIP verfehlt.