Neue Regeln gegen Doppelsteuer
Neue Regeln sollen in der EU eine Doppelbesteuerung vermeiden. Sie sollen ab sofort angewendet werden. Ziel des neuen Verfahrens ist es, Rechtstreitigkeiten zu verkürzen. Das betrifft alle Fälle von Doppelbesteuerung, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen.
Hier die neuen Grundsätze für die Auslegung von Steuerabkommen:
- Behörden sind verpflichtet Steuerstreitigkeiten rasch beizulegen:
- Die Basis der möglichen Steuerfälle wurde erweitert
- Behörden müssen rechtskräftige und durchsetzbare Entscheidungen treffen. Andernfalls werden die nationalen Gerichte an ihrer Stelle entscheiden.
- Das Verfahren darf nicht länger als 2 Jahre laufen
- Wird innerhalb der Frist keine Einigung gefunden, muss ein Beratungsausschuss schlichten
- Der Ausschuss muss binnen 6 Monaten eine endgültige, verbindliche Entscheidung treffen, die unmittelbar durchsetzbar ist und zur Beilegung des Streits führt.
Fazit: Ein begrüßenswerter Schritt. Die Praxistauglichkeit muss sich allerdings erst noch zeigen.