Sollte Ihnen Nachhaltigkeit und eine transparente Herkunft von Gold wichtig sein, sollten Sie bei Schweizer Händlern vorsichtig sein. Denn in einem aktuellen Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, dass die Schweizer Goldraffinerien die Herkunft des Edelmetalles weiterhin nicht offenlegen müssen. Das wollte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) durchsetzen, um die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards entlang der Goldwertschöpfungskette sicherzustellen. Der Schweizer Zoll pflichtete der Gesellschaft sogar bei. Das Gericht kam jedoch zu der Auffassung, dass die Goldverarbeiter ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung hätten.
Fazit: Anleger mit Nachhaltigkeits-Wunsch müssen bei Gold aus der Schweiz besondere Vorsicht walten lassen.
Hinweis: In Deutschland wurden die Herkunftsnachweispflichten für Gold erst im vorigen Jahr von der BaFin verschärft.