Groß denken als Förder-Voraussetzung
Die Förderpolitik des Bundes zwingt Unternehmen (und Private) mehr und mehr zu großen Projekten, wenn Sie einen Förderkredit erhalten wollen. Ohnehin führt bei vielen Förderkrediten kein Weg mehr an den Megatrends „Klima & Umwelt“ sowie „Digitalisierung & Innovation“ vorbei. Doch auch dafür steigen die Effizienz- und Umwelt-Anforderungen. Die Novelle für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ab 1. Januar 2023 zeigt das exemplarisch. Die Verschärfungen betreffen eines der wichtigsten Förderprogramme für Unternehmen.
Besonders stark werden die Neuanforderungen zum Heizungstausch kritisiert. Wortführer ist die Agrar- und Biomassebranche. Die profitierte davon, dass Holz- und Pelletheizungen durch das BEG-Programm gefördert werden. Wer nun eine Förderung für eine solche Heizung will, muss aber gleich „groß denken“ – steigende Emissions- und Effizienzanforderungen, sowie eine gekoppelte Solarpflicht werden die Kosten der Unternehmen für derartige Sanierungen insgesamt erhöhen. Die Biomassebranche fürchtet, dass es dadurch de facto zu einem Förderstopp für Heizungen auf Basis von Biomasse kommen könnte.
Brennstoffzelle im Gebäude wird gefördert
Gefördert werden mit der Novelle auch Brennstoffzellen für die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes. Voraussetzungen: Beim Einbau hat ein hydraulischer Abgleich zu erfolgen, der Einbau hat durch ein Fachunternehmen zu erfolgen, der Gesamtwirkungsgrad muss größer gleich 0,82, der Hersteller muss einen Betrieb von mindestens zehn Jahren sicherstellen.
Weitere Förderungen gibt es für Hybridheizungen auf Basis Erneuerbarer Energien, weitere „innovative Heiztechniken“ und die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.