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Finanzverwaltung ächzt unter Personalmangel

Mehr Mitwirkungspflichten für Steuerzahler

Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Die Finanzverwaltung sucht nach Wegen, um mit dem sie lähmenden Personalmangel umzugehen. Sie findet ihren Ausweg in den Steuerzahlern, die künftig mehr mitarbeiten sollen.
Stellen Sie sich darauf ein, dass das Finanzamt Sie in Zukunft stärker beanspruchen wird. Denn um dem eklatanten Personalmangel in der Finanzverwaltung zu begegnen, will der Gesetzgeber nun das Steuerverfahrensrecht "modernisieren". Das wird in der Praxis darauf hinauslaufen, dass Privatpersonen wie Unternehmen stärker zur Mithilfe verpflichtet werden. Laut der Bundesvereinigung der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) würde die Finanzverwaltung in Deutschland etwa 15.000 zusätzliche Mitarbeiter benötigen. 6.000 vorhandene Stellen seien zudem aktuell unbesetzt. 

Finanzverwaltung kommt nicht mehr hinterher

Dieser Personalmangel hat sehr konkrete Auswirkungen. Auch die Bearbeitungszeit für Steuererklärungen wird immer länger. Am schnellsten kümmerten sich im Jahr 2021 die Beamten im FA Warburg um die Erklärungen (32,2 Tage), am längsten dauerte es in Mannheim-Neckarstadt (83,2 Tage). Der Bundesdurchschnitt liegt mittlerweile bei 49 Tagen. Besonders eklatant ist der Personalmangel auch in den Referaten für Fahndung und Strafverfolgung. Der geschätzt bei 100 Mrd. Euro liegende Schaden durch Steuerhinterziehung wird sich dadurch absehbar ausweiten.

Bei der Grundsteuer erfahren Steuerpflichtige bereits, was es bedeutet, wenn sie stärker zur Mithilfe verpflichtet werden. Der bürokratische Aufwand ist allerdings hoch, die Erklärung komplex. Vielerorts wurden daher extra Seminare angeboten, um den Bürgerinnen und Bürgern das Verfahren zu erklären. Da die Finanzämter eine Flut von Fristverlängerungsanträgen fürchteten, wurde auch Frist zur Einreichung der Grundsteuer bis zum 31.01.2023 verlängert. 

Mitwirkungspflichte der Steuerpflichtigen werden ausgebaut

Im Gesetzentwurf zur Modernisierung der Steuerverfahren findet sich bereits das "qualifizierte mitwirkungsverlangen". Die Finanzverwaltung kann zukünftig den Steuerpflichtigen zur Mitwirkung auffordern, sollte dieser nicht kooperieren. Laut DSTG-Vorsitzenden Florian Köbler sei "eine frühzeitige Zurverfügungstellung von Daten erforderlich, um das Verfahren zu beschleunigen."

Eine andere Option zur Verfahrensbeschleunigung wäre natürlich die schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. Warum das ein mittelfristig unrealistisches Versprechen ist, besprachen die FUCHSBRIEFE im Interview mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten und Digitalisierungsexperten Volker Redder.

Fazit: Stellen Sie sich darauf ein, dass Mitwirkungspflichten wie bei der Grundsteuer in Zukunft zunehmen werden.
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